Der Schutz des Grundwassers steht im Mittelpunkt vieler Interessenskonflikte. Einerseits kann die Grundwassermenge durch Siedlungsdruck, bauliche Eingriffe, hohe Bodenversiegelung und Wasserentnahme zur Bewässerung empfindlich abnehmen und es wird schwierig, rechtskonforme Grundwasserschutzzonen auszuscheiden. Anderseits leidet durch Fremdstoffeinträge auf den Boden die Grundwasser- und damit auch die Trinkwasserqualität.
Gewässerschutzgebiete und Grundwasserschutzzonen leisten einen Teil dazu, dass diese Einflüsse dauernd kontrolliert und hinterfragt werden. Es ist aber ebenso wichtig, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein geweckt wird, dass viele unserer baulichen, industriellen und landwirtschaftlichen Aktivitäten Veränderungen in der Quantität und Qualität des Grundwassers bewirken können. Diese Veränderungen erschweren die Arbeit der Wasserversorgungen und ziehen oft höhere Kosten für die Wasseraufbereitung nach sich.
Ein Drittel der Grundwasserschutzzonen liegt in Landwirtschaftsflächen und unterliegt Bewirtschaftungsvorschriften, die den Eintrag von Mikroorganismen, Nährstoffen und Pestiziden in den Boden und damit auch in das Grundwasser verhindern sollen. Trotzdem gibt es immer wieder alarmierende Werte von Nitraten und Pestiziden in Oberflächengewässern und Grundwasservorkommen.
Es geht auch anders - Zusammenarbeit zugunsten des Trinkwassers in Morges (VD)
Als Anfang der 1990er Jahre im Trinkwasser von Morges die Nitratwerte durch Einträge durch die Landwirtschaft stark erhöht waren, entwickelte sich eine positive Zusammenarbeit zwischen den Landwirten und der Wasserversorgung. Dies brachte eine spürbare Verbesserung der Trinkwasserqualität. Dass dabei die Landwirtschaft mit Trinkwassergebühren unterstützt wird, darf aber nicht zur Regel werden. Noch gilt grundsätzlich das Verschmutzungsverbot der Ressource Grundwasser (Art 6 GSchG
Erfolgreiche Zusammenarbeit auch in Gäu (SO)
In einigen Grundwasserpumpwerken der Region Gäu-Olten überstiegen in den 1980er Jahren die Nitratgehalte das in der Gewässerschutzgesetzgebung verankerte Qualitätsziel von 25 mg Nitrat/Liter zum Teil massiv.
Der Kanton Solothurn hat den Handlungsbedarf erkannt und arbeitet seit 1995 zusammen mit der Landwirtschaft und Vertretern von vier regionalen Wasserversorgern mit Unterstützung des Bundes intensiv an der Verringerung der Nitratgehalte. Erste Erfolge des Nitratprojektes sind im Sickerwasser und in der obersten Schicht des Grundwassers messbar. Bis sich die Veränderung auch im Trinkwasser zeigt, braucht es Geduld und weitere Anstrengungen.
Lange Zeit konnten Städte auf reichliche Vorräte an sauberem Trinkwasser in wenig genutzten Gebieten ihres Umlands zurückgreifen. Im dichtbesiedelten Mittelland und in grösseren Alpentälern sind dieser Strategie jedoch je länger desto mehr Grenzen gesetzt. Die Ausdehnung der bebauten Fläche - sei es für Industrie und Privatliegenschaften oder für Verkehrswege aller Art - hat mancherorts zur Aufgabe von Trinkwasserfassungen geführt und die Wasserversorgungen vor strukturelle Probleme gestellt.
Die Erschliessung von Ersatzfassungen ist laut einer Umfrage des SVGW schwierig, da andere bereits etablierte Nutzungen eine Ausscheidung rechtskonformer Schutzzonen verunmöglichen.
Vor allem der intensive Ackerbau verursacht zu viele Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukten im Grundwasser. Es braucht griffige Vorsorgemassnahmen, damit die Trinkwasserressource auch für kommende Generationen einwandfrei bleibt.
Quelle: BAFU, NAQUA
Um die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft auch in Zukunft sicher und preiswert mit möglichst naturnahem, hochwertigem Trinkwasser versorgen zu können, müssen die Trinkwasserressourcen gesichert und geschützt werden. Der SVGW fordert die folgenden Massnahmen.
Planerische Sicherung der Trinkwasserressourcen
Umsetzung
Die Gewässerschutzgesetzgebung ist konsequent umzusetzen und die folgenden Zonen zum Schutz vor Verunreinigungen, Belastungen und Restrisiken streng geschützt werden.
Problematische Abwässer müssen beim Verursacher vorbehandelt und weniger schädliche Pflanzenschutzmittel sollen gefördert werden. Besonders gefährliche Stoffe, sowie der Pestizideinsatz durch ungeschulte Anwender soll verboten und das Zulassungsverfahren verbessert werden.
Wasserbauliche Eingriffe für Renaturierungen, Hochwasserschutz und Freizeitnutzung in der Nähe von Grundwasserfassungen bergen Gefahren für die Qualität und Quantität des Trinkwassers. Einerseits kann sich durch die veränderten Verhältnisse der Grundwasserspiegel verändern, anderseits kann die Filterwirkung bei der Bodenpassage durch die Eingriffe so stark vermindert werden, dass die Qualität leidet. Revitalisierungen sollten nie in Grundwasserschutzzonen und immer unterhalb von Wasserfassungen durchgeführt werden.
Fremdstoff-Einträge
Stoffeinträge ins Grundwasser können aus verschiedenen Quellen stammen. Durch den Strassen- und Schienenverkehr gelangen Schadstoffe in die Luft und auf den Boden. Diese werden durch Niederschläge ins Erdreich geschwemmt und gefährden das Grundwasser. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts gelangten durch gewerbliche und industrielle Betriebe weitere Fremdstoffe ins Wasser. Die Gewässerschutzgesetzgebung sorgt seither mit Auflagen dafür, dass diese Einträge zurückgegangen sind.